Erklärung zur Barrierefreiheit


(Stand der Erklärung: 25.01.2020)


Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über
diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.schwarmstedt.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549
V2.1.2 (08-2018) zu einem großen Teil vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:


Verlinkungen zu externen Stelle mit Inhalten der Samtgemeinde Schwarmstedt u.a.

 

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Samtgemeinde Schwarmstedt hat nur inhaltlichen Einfluß auf die veröffentlichten Inhalte, aber nur in geringfügigen Maße über die Präsentation der Inhalte.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.01.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen
mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema
Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

 



 

 

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