Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Standesamt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: | 05071 / 809-121 |
Fax: | 0511/93 69 700 27 |
Email: | standesamt@schwarmstedt.de |
Öffnungszeiten
Montag –Mittwoch | 08:30 – 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 Uhr | |
14:00 – 18:00 Uhr |
Achtung, Zutritt während der Öffnungszeiten derzeit |
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Willkommen auf den Seiten des
Standesamtes Schwarmstedt
Wie kaum eine andere Institution begleitet das Standesamt die Bürgerinnen und Bürger durch das Leben. Angefangen von der Geburt bis zum Sterbefall. Eheschließungen und Urkundenbestellungen für die vielfältigsten Zwecke runden das Bild ab. Aber auch für Vaterschaftsanerkennungen, Namensänderungen und vieles mehr ist das Standesamt Schwarmstedt Ihr Ansprechpartner.
Standesamtlich heiraten - das gibt es noch gar nicht so lange. In Deutschland trat 1874 die erste Fassung des Personenstandsgesetzes in Kraft. Mit dessen Einführung wurde es möglich, unabhängig von Glauben und Konfession sich auch vor dem Staat das „Ja-Wort“ zu geben. Zuvor wurde in den Kirchenbüchern über das Leben der Menschen Buch geführt.
Im Raum Schwarmstedt gab es anfangs die Standesämter Schwarmstedt, Gilten und Suderbruch. Die beiden Letztgenannten wurden später zum Standesamt Schwarmstedt zusammengefasst.
Die Ehe, also der Wille mit dem Partner, eine dauerhafte treue Lebensgemeinschaft zu führen, wurde durch den Gesetzgeber unter dem besonderen Schutz des Staates gestellt. Der Staat gibt dieser Form der Lebensform - sozusagen - den Vorzug.
Das Personenstandswesen ist seit 1874 mehrfach reformiert worden. Die letzte große Reform stand 2009 mit der Einführung des elektronischen Personenstandsregisters an. Bis dahin wurden die Beurkundungen in gebundenen Büchern zusammengefasst. Heute werden die Registerdaten elektronisch erfasst und bei Bedarf abgerufen. Die Daten des Standesamtes Schwarmstedt werden in einem Rechenzentrum außerhalb Schwarmstedts verwaltet. Selbstverständlich werden diese nach den strengen Vorgaben des Datenschutzes vorgehalten.
Am 01.10.2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Seither werden keinen neuen Lebenspartnerschaften begründet. Die Vorherigen behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Eheschließungen können sehr komplexe Ausmaße annehmen. Etwa dann, wenn ein Partner bereits mehrere Ehen hinter sich hat oder wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Im Zweifel sollten sich „Heiratswillige“ deshalb rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzten, damit der Wunschtermin auch eingehalten werden kann. Eheschließungen sind in der Regel persönlich anzumelden. Dabei reicht es nicht, nur den Personalausweis dabei zu haben. Welche Unterlagen individuell vorzulegen sind, stimmen Sie am besten mit dem Standesamt ab.
In der Regel werden Ehen in Schwarmstedt im Trauzimmer des Rathauses geschlossen. Hier bieten wir Ihnen Platz für das Hochzeitpaar, den Trauzeugen und etwa 15 Gästen.
Trauzimmer im Rathaus |
Sie können sich aber auch im Kaminzimmer (max. 30 Personen) oder im Saal des Uhle-Hofes (max. 120 Personen) in der Schwarmstedter Ortsmitte trauen lassen. Trauungen werden auch außerhalb der Dienstzeiten sowie an einem Samstag im Monat durchgeführt. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Eheschließungen statt.
Noch ein Hinweis
Bei den Internetseiten standesamtauskunft.de und standesamt.com handelt es sich um kostenpflichtige Angebote eines privaten Betreibers und nicht um ein Serviceangebot der deutschen Standesämter.
Das Standesamt Schwarmstedt steht Ihnen gerne für alle personenstandsrechtlichen Fragen persönlich oder wie nachstehend:
Telefonnummer 0 50 71 / 809 121
oder per Fax 0511 / 93 69 717 62
oder auch per Email: standesamt@schwarmstedt.de
zur Verfügung.
Ihr Standesamt Schwarmstedt
Leistungsverzeichnis
Anmeldung zur Eheschließung
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ledig sind, wird neben dem Personalausweis oder Reisepass eine beglaubigte Abschrift aus dem
Geburtenregister (keine Geburtsurkunde!) und eine Meldebescheinigung der Meldebehörde benötigt (nicht, wenn bereits wohnhaft in der Samtgemeinde Schwarmstedt). Weitere Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der
Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch beim zuständigen Standesamt. Insbesondere wenn einer oder beide Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie möglichst frühzeitig nachfragen, was Sie beachten müssen.
Welche Gebühren fallen an?
• 50,00€ für die Anmeldung der Eheschließung
• 40,00€ pro Beachtung ausländisches Recht
• 40,00€ für die Beurkundung einer Eheschließung bei einem anderen als
dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt
• 30,00€ für Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten nach Eheschließung; für die Bestimmung eines Ehenamens im Zusammenhang mit der Eheschließung wird keine Gebühr erhoben.
• 100,00€ für die Eheschließung außerhalb der üblichen
Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei
lebensgefährlichen Erkrankungen.
• 15,00€ für die eine Eheurkunde sowie beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister und 7,50 € für jedes weitere Exemplar.
• 25,00€ für ein Stammbuch (freiwillig)
Ehefähigkeitszeugnis
Gebühren
50,00€ /ggf. gebührenfrei
Geburtenanmeldung
Gebühren
Für die Geburtsbeurkundung selbst fallen keine Gebühren an. Für eine Geburtsurkunde werden Gebühren von 15,00 EUR für die 1. Urkunde und 7,50 € für jede weitere Urkunde erhoben.
Außerdem werden gebührenfreie Bescheinigungen (z. B. für Mutterschaftshilfe, Elterngeld und Kindergeld) ausgestellt.
Kirchenaustritt
Gebühren
30,00€
Sterbefallbeurkundung
Gebühren
Für die Sterbefallbeurkundung selbst fallen keine Gebühren an. Für eine Sterbeurkunde werden Gebühren von 15,00 EUR für die 1. Urkunde und 7,50 € für jede weitere Urkunde erhoben.
Außerdem werden gebührenfreie Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Kranken- und Rentenversicherung) ausgestellt.
Urkundenausstellung
Gebühren
Für eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde werden Gebühren von 15,00 EUR für die 1. Urkunde und 7,50 € für jede weitere Urkunde erhoben.
Für Sozialversicherungszwecke werden außerdem gebührenfreie Urkunden (Kran-
ken- und Rentenversicherung etc.) ausgestellt.