Schiedsfrau: Marion Hackl
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Vertreter: Günter Seehausen |
Hallo und einen schönen Tag, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit wollen die Schiedsleute der Samtgemeinde Schwarmstedt Ihnen helfen, kostspielige und zeitaufwendige Streitigkeiten vor dem Gericht zu vermeiden und vielmehr Konflikte durch gütliche Schlichtung zu beenden.
In der Sitzung des Samtgemeinderates am 01.10.2020 wurde Herr Günter Seehausen als Schiedsmann wiedergewählt. Als seine Stellvertreterin wurde Frau Marion Hackl neu gewählt. Gemäß Samtgemeinderatsbeschluss vom 12.10.2022 wurde dem Vorhaben beider Schiedspersonen Rechnung getragen, nach der Hälfte der Amtsperiode die Ämter zu tauschen. Das Amtsgericht Walsrode hat die Wahl der Schiedspersonen am 07.12.2022 bestätigt.
Das Schiedsamt ist eine bürgernahe Einrichtung unserer Samtgemeinde. Schiedspersonen werden vom Rat für 5 Jahre gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes Walsrode ernannt. Die Schiedsleute leben in Ihrer Nähe, kennen deshalb oft Anlass und Hintergründe eines Streites und können aus diesem Grunde in der Regel praktikable Vorschläge zur Beilegung des Streites machen, oftmals besser, als es ein Gericht mit seinen prozessualen Mitten leisten könnte. Und die positiven Ergebnisse der Schlichtungen können sich durchaus sehen lassen.
Die Streitschlichtung durch die Schiedsperson ist häufig der bessere, immer aber der kostengünstigere Weg, einen Konflikt zu bereinigen. Ehrenamtlich tätig, geduldig und sachlich gelingt es dem Schiedsmann in unkomplizierter Atmosphäre häufig, den sozialen oder nachbarschaftlichen Frieden wiederherzustellen. Die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte Einigung wird protokolliert und ist für die beteiligten Parteien ebenso verbindlich wie ein gerichtliches Urteil.
Die Aufgabenbereiche sind Schlichtungsverhandlungen in Strafsachen wie Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Beleidigungen, Drohungen oder Sachbeschädigungen. Zu den Verfahren über vermögensrechtliche Streitigkeiten gehören Geldforderungen etwa aus Käufen oder Verträgen, Auseinandersetzungen um Handwerkerleistungen und vor allen Dingen die vielen Probleme, die sich aus dem täglichen Zusammenleben von Nachbarn oder Hausgenossen ergeben können. Die Bestimmungen darüber sind im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelt. Sie bieten in den meisten Fällen eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Schlichtung.
Die Schiedsleute Ihrer Samtgemeinde empfehlen, bei aufkommenden Streitigkeiten schon früh den Schiedsmann anzurufen, nämlich dann, wenn die Versuche der betroffenen Parteien, den Streit zwischen ihnen beizulegen, gescheitert sind. Warten Sie nicht so lange, bis die Fronten gegenseitig total verhärtet sind. Das macht eine Schlichtung auch für den Schiedsmann oft schwer. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass bei vielen Streitsituationen gesetzlich eine Sühneverhandlung vorgeschrieben ist, bevor eine Klage erhoben werden kann.
Bei weiteren Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Schiedsfrau der Samtgemeinde Schwarmstedt, Frau Marion Hackl oder an ihren Vertreter, Herrn Günter Seehausen.
Die Internetseiten des Amtsgerichtes Walsrode sowie der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen - Landesvereinigung Niedersachsen – informieren detailliert und umfassend über das Thema.
Flyer des Schiedsamtes: |