Wahl

Wahlamt
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II - Bürgerdienste
Team Wahlen
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Telefon: 05071/809-163
Fax: 0511/93 69 700 27
Email: wahlen@schwarmstedt.de

Briefwahl/Wählerverzeichnis:
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II - Bürgerdienste
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Telefon: 05071/809-199
Fax: 0511/93 69 700 27
Email: buergerbuero@schwarmstedt.de

 

Vorläufige Ergebnisse finden Sie unter dem folgenden Link: Vorläufige Ergebnisse aus dem Heidekreis.

 


https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=3358020

Sie können die Zusendung von Briefwahlunterlagen in der Zeit vom 03.05.2024, 00:00 Uhr, bis zum 04.06.2024, 11:00 Uhr, online beantragen.

Ab dem 04.06.2024, 11:00 Uhr, bis zum 07.06.2024, 17:30 Uhr, werden aufgrund der Postlaufzeiten keine Online-Anträge mit Briefzustellung mehr angeboten. In dieser Zeit ist die Online-Beantragung nur noch bei Selbstabholung im Bürgerbüro möglich. Es wird dann jedoch die persönliche Beantragung und Abholung im Bürgerbüro empfohlen. Die Frist zur persönlichen Beantragung im Bürgerbüro endet am 07.06.2024 um 18:00 Uhr. Einen Termin hierfür erhalten Sie hier.

Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Anträge rechtzeitig ab! Sobald Ihnen Briefwahlunterlagen ausgestellt worden sind, ist eine Teilnahme an der Wahl ohne Wahlschein nicht mehr möglich. Die Erteilung eines neuen Wahlscheines, wenn der zuvor ausgestellte nicht angekommen sein sollte, ist nur bis zum 08.06.2024, 12.00 Uhr, möglich. Verlorene Wahlscheine können nicht ersetzt werden.

Weitere Informationen und Hinweise zur Erteilung von Wahlscheinen und zum Wählerverzeichnis erhalten Sie unter: Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 09.06.2024 in der Samtgemeinde Schwarmstedt.


Benachrichtigung der Wahlberechtigten

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Anschreibens.

Sollten Sie nach Erstellung des Wählerverzeichnisses am 28.04.2024 umgezogen sein bzw. umziehen, erfahren Sie im Bürgerbüro, ob und ggf. wo Sie für die Wahl ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Weitere Informationen zur Wahl:

Homepage der Bundeswahlleiterin
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

 

Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt


Daueraufruf: Wahlhelfer*innen gesucht

Alle Bürger*innen, die zu der jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind, können in einem Wahlvorstand helfen und haben so die Möglichkeit, sich in der Samtgemeinde Schwarmstedt zu engagieren.

Sie...
...brauchen keine Vorkenntnisse und melden sich freiwillig ohne Verpflichtung, immer helfen zu müssen. Ihre Anwesenheit im Wahllokal ist in der Regel nicht den ganzen Tag erforderlich. Bei ausreichender Besetzung des Wahlvorstandes kann der*die Wahlvorsteher*in tagsüber Ablösungen einteilen. Außerdem bekommen Sie für Ihr Engagement ein finanzielles „Dankeschön“.

Wir...
...können Ihre Wünsche zum Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten fast immer berücksichtigen und beantworten gerne Ihre Fragen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die oben angegebenen Kontaktdaten.

Was ist der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand besteht aus:
 • der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher
 • der stellvertretenden Wahlvorsteherin/dem stellvertretenden Wahlvorsteher
 • der Schriftführerin/dem Schriftführer
 • der stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer
 • den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes

Aufgaben der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers
 • Entgegennahme der Wahlunterlagen am Samstag vor der Wahl
 • Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder in Schichten (u.a. Pausenregelung)
 • Leitung des Wahlvorstandes
 • Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit, zum unparteilichen Auftreten und zu unparteilichen Äußerungen
 • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
 • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes
In Zeiten, in denen die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher abwesend ist, übernimmt die stellvertretende Wahlvorsteherin/der stellvertretende Wahlvorsteher deren/dessen Aufgaben. Ansonsten erfüllt die Stellvertretung die Aufgaben der übrigen Mitglieder.

Aufgaben der Schriftführerin/des Schriftführers
 • Führung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") am Wahltag (Vermerk der Stimmabgabe)
 • Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung
 • Übergabe der Wahlniederschrift und der Wahlunterunterlagen an das Wahlamt
Ebenso wie bei der stellv. Wahlvorsteherin/de stellv. Wahlvorsteher gilt auch für die Stellvertretung der Schriftführerin/des Schriftführers, dass bei deren/dessen Abwesenheit die Stellvertretung die oben aufgeführten Aufgaben übernimmt.

Aufgaben der übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes
 • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. der Personalausweise
 • Ausgabe der Stimmzettel
 • Koordination des Zutritts zu den Wahlräumen und zu den Wahlkabinen
 • Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals

Amtliche Bekanntmachungen zu den Wahlen:

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