Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste und Soziale Sicherung
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: | 05071 / 809-99 |
Fax: | 0511/93 69 700 27 |
Email: | buergerbuero@schwarmstedt.de |
Meldepflicht
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim Meldeamt an- bzw. abmelden.
Eine Abmeldung entfällt bei Umzug innerhalb Deutschlands.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
Anmeldung einer Wohnung
- Personalausweis
- Reisepass (wenn vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Ausweisdokumente bzw. Personenstandsurkunden der Familienangehörigen
- ggf. Vollmacht + Meldeschein
- ggf. Einverständnis der gesetzlichen Vertreter
Abmeldung einer Wohnung
Die Abmeldepflicht besteht bei einem Wegzug ins Ausland oder dem Auszug aus einer Nebenwohnung.
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht + Meldeschein
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)