Samtgemeinde Schwarmstedt

Fachbereich II – Bürgerdienste und Soziale Sicherung
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Telefon:  05071 / 809-99
Fax:   0511/93 69 700 27
Email:  buergerbuero@schwarmstedt.de 

 
Meldepflicht

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim Meldeamt an- bzw. abmelden.
Eine Abmeldung entfällt bei Umzug innerhalb Deutschlands.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

Anmeldung einer Wohnung

 

Abmeldung einer Wohnung
Die Abmeldepflicht besteht bei einem Wegzug ins Ausland oder dem Auszug aus einer Nebenwohnung.



Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


 

 

 

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