Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste und Soziale Sicherung
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Personen mit Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Schwarmstedt, die
Der Fischereischein gilt für unbeschränkte Zeit.
Bei der Beantragung eines Fischereischeines sind vorgenannte Nachweise sowie ein Lichtbild und der Personalausweis mitzubringen.
Gebühr:
Die einmalige Gebühr für einen Fischereischein beträgt 35,00 €.
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: | 05071 / 809-99 |
Fax: | 0511/93 69 700 27 |
Email: | buergerbuero@schwarmstedt.de |
- das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- eine Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben, oder einen Jahresfischereischein für 3 aufeinanderfolgende Jahre haben,
Der Fischereischein gilt für unbeschränkte Zeit.
Bei der Beantragung eines Fischereischeines sind vorgenannte Nachweise sowie ein Lichtbild und der Personalausweis mitzubringen.
Gebühr:
Die einmalige Gebühr für einen Fischereischein beträgt 35,00 €.