Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: | 05071 / 809-99 |
Fax: | 0511/93 69 700 27 |
Email: | buergerbuero@schwarmstedt.de |
Verlierer
Sollten Sie etwas vermissen, finden Sie hier unseren aktuellen Bestand an Fundsachen.
Sie können außerdem eine Verlustanzeige zwecks einfacher Kontaktaufnahme abgeben.
Finder
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund im örtlichen Fundbüro melden. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Finder zur Verwahrung der Fundsache verpflichtet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Fundsache beim Fundbüro aufbewahren zu lassen - hierfür können ggf. Gebühren und Auslagen (s.u.) anfallen.
Aufbewahrung
Fundsachen sind mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.
Danach können die Fundsachen durch das Fundbüro dem Finder übergeben, vernichtet oder versteigert werden.
Tiere
Zugelaufene bzw. gefundene Tiere können wir leider nicht aufnehmen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Tierschutzverein Altkreis Fallingbostel in 29693 Hodenhagen, Heerstr. 52, Telefon: 05164/1626.
Gebühren
Gebühren für die Verwahrung von Fundsachen richten sich nach Nr. 33.1 des Kostentarifs zur Allgemeinen Gebührenordnung:
33.1.1 bei einem Schätzwert von 10,00 bis 50,00 € | 5,00 € |
33.1.2 bei einem Schätzwert von 50,00 bis 500,00 € | 15% des Schätzwertes |
33.1.3 bei einem Schätzwert von mehr als 500,00 € |
75,00 € zzgl. 2% des Schätzwertes, |
Gebührenschuldner ist der Empfangsberechtigte bzw. der Finder bei Eigentumserwerb.
Fristen
Die Anzeige eines gefundenen Wertgegenstandes hat gemäß § 965 BGB unverzüglich zu erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Dienstanweisung Fundsachen der Samtgemeinde Schwarmstedt.
Rechtsgrundlagen
§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen